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Zählereinbau, -auswechslung, und -ausbau im Auftrag von Vattenfall

Wir als Zählerinstallateur sind berechtigt, im Auftrag eines anderen Elektroinstallateurs
Zähler einzubauen, auszuwechseln oder auszubauen und diese Arbeiten unmittelbar
gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber (Elektroinstallateur) abzurechnen.

Die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlagen im Sinne des § 14 Niederspannungs-
anschlussverordnung (NVA) nach Maßgabe der Bestimmungen von Vattenfall.

 

Formular und Informationen finden Sie hier:

Vattenfall

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